Bildung für alle – oder nur für einige?

COVID-19 und Diskriminierung von „geflüchteten Kindern“ im deutschen Bildungssystem

Von den an COVID-19 anschließenden politischen Regelungen im Bildungsbereich sind zwar alle Kinder betroffen, doch nicht alle gleichermaßen. Dieser Beitrag betrachtet Auswirkungen von COVID-19 auf die Bildungssituation von „geflüchteten Kindern“ und diskutiert neue Einfallstore für eine Diskriminierung der Kinder in Schule und Migrationsgesellschaft, die durch die politischen Reaktionen auf die Pandemie entstehen.

 

Der Umgang mit den Rechten marginalisierter und rassifizierter Gruppen in sogenannten westlichen Staaten erweist sich aktuell als besonders ambivalent. Einerseits werden im Kontext der Ermordung von George Floyd Erscheinungsformen eines strukturellen Rassismus angeprangert und in der breiten Öffentlichkeit diskutiert. Andererseits schreiben sich nationalistische Solidaritätsauffassungen in politische Reaktionen auf COVID-19 ein, die einer strukturellen Diskriminierung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen Vorschub leisten.

Besonders deutlich wird dies im Hinblick auf die Situation „geflüchteter Kinder und Jugendlicher“. Die Pandemie-Maßnahmen, aktuellen Grenzschließungen und nationalstaatlichen Solidaritätsvorstellungen bedrohen insbesondere das Recht „geflüchteter Kinder“ auf Bildung und schaffen weitere Einfallstore für eine Diskriminierung der Kinder in Schule und Gesellschaft. Dies zeige ich in diesem Blog-Beitrag am Beispiel Deutschlands näher auf. Dabei beziehe ich mich mit dem Terminus „geflüchtete Kinder“* auf all jene Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen gezwungen waren, mit oder ohne ihre Familien aus ihrem Herkunftsland zu fliehen.

 

Bereits bestehende Barrieren im Bildungsbereich

Im Jahr 2019 waren fast 1,8 Millionen Schutzberechtigte, Asylsuchende und Personen mit Duldungsstatus in Deutschland registriert. Darunter befanden sich rund 500.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Obwohl alle Kinder in Deutschland u.a. gemäß der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Bildung haben, erfuhren „geflüchtete Kinder“ bereits vor COVID-19 zahlreiche Barrieren im Bildungssystem. In den meisten der 16 Bundesländer in Deutschland sind Kinder in Aufnahmezentren wegen teils langer Wartezeiten (von drei bis sechs Monaten) vorübergehend von der Schulpflicht ausgeschlossen, dies auch weil ihre Schulpflicht oft an die Zuweisung an eine Kommune gebunden ist. Darüber hinaus verhindern bundeslandspezifische Altersgrenzen vielfach den Zugang zur Schule für „geflüchtete Jugendliche“, die das 16. Lebensjahr erreicht haben.

Erhalten die Kinder Zugang zur Schule, erleben sie oft eine segregierte Beschulung. In vielen Bundesländern werden „geflüchtete Kinder“ zunächst in getrennten Klassen unterrichtet, die die Schüler_innen für ein oder zwei Jahre, manchmal auch länger, auf den regulären Unterricht vorbereiten sollen. Infolgedessen haben die Kinder zumindest während eines Teils ihrer Schulzeit keinen Kontakt zu Schüler_innen aus Regelklassen. Hinzu kommt, dass Vorbereitungsklassen häufiger in Haupt- und Realschulen als in Gesamtschulen oder Gymnasien zu finden sind. In einem stark stratifizierten Bildungssystem wie dem deutschen, das durch eine geringe Aufstiegsmobilität gekennzeichnet ist, bringt dies Nachteile für die weiteren Bildungswege der Kinder mit sich. Auch die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern im Bereich der Schulpflicht schaffen ungleiche Ausgangsbedingungen für „geflüchtete Kinder“ im deutschen Bildungssystem.

Wie zahlreiche Studien gezeigt haben, stellt der historisch gewachsene enge Nexus von Nationalstaatlichkeit und Bildung nach wie vor einen zentralen Bezugsrahmen für Diskriminierungs- und Marginalisierungsprozesse in Schule dar. Stereotype, vielfach rassistische gesellschaftliche Wahrnehmungen von migrationsbedingter Differenz und Zugehörigkeit leiten das Handeln in und von Schule an und können so zu unterschiedlichen Formen der (institutionellen) Diskriminierung von Schüler_innen mit (zugeschriebenem) Migrations- oder Fluchthintergrund führen. Der monolinguale Habitus an deutschen Schulen sowie rassistische Elemente in Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien befördern die Diskriminierung bestimmter Schüler_innen, während andere Schüler_innen hierdurch wiederum eine Privilegierung erfahren.

Im Zuge der COVID-19-Pandemie verstärken sich materielle und symbolische Grenzziehungen, die zu weiteren Ausschlüssen von „geflüchteten Kindern“ sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule führen. Dies zeigt sich vor allem im Kontext von drei Entwicklungen: (1.) der Stärkung nationalistischer Solidaritätsverständnisse, (2.) der Schließung nationaler Grenzen und der hiermit verbundenen Aussetzung von humanitären Aufnahmeprogrammen und Familienzusammenführungen sowie (3.) dem Erstarken rassistischer Diskurse im Kontext der Pandemie.

 

1. Im Zuge der Stärkung nationalistischer Solidaritätsverständnisse seit COVID-19 werden die Bedürfnisse von Kindern, die nicht als Teil der „nationalen Gemeinschaft“ verstanden werden, vielfach ignoriert.

In Reaktion auf COVID-19 werden nationalstaatliches Denken ebenso wie das Konzept der Staatsbürgerschaft und hiermit verbundene Privilegien weiter gestärkt. So erscheint die nationalstaatliche Solidarität mit Nicht-Staatsbürger_innen wie „geflüchteten Menschen“ besonders in Zeiten der Krise häufig zweitrangig gegenüber der Solidarität zu den Mitgliedern der „eigenen nationalen Community“. Dies zeigt sich nicht nur in Form von zusätzlichen Gesundheitsrisiken und schlechten hygienischen Bedingungen in Aufnahmezentren und Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende, sondern auch darin, dass schutzsuchende Familien von den in Deutschland in Reaktion auf COVID-19 eingeführten monetären Familienförderprogrammen teilweise ausgeschlossen werden. Familien, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist oder die auf ihren Asylentscheid warten, erhalten nach der derzeitigen Regelung nicht den im Juni von der Bundesregierung beschlossenen Kindergeldbonus. Zudem sind geflüchtete Familien, die häufig auf Sozialtransfers angewiesen sind, besonders durch die zusätzlichen finanziellen Kosten in Folge der Schulschließungen (z.B. für das Mittagessen ihrer Kinder oder das Ausdrucken von Schulmaterialien) belastet, die von staatlicher Seite kaum kompensiert werden.

Die Situation von „geflüchteten Kindern“ wurde auch im Rahmen der Entwicklung besonderer pädagogischer Maßnahmen bei Schulschließungen zum Teil nicht berücksichtigt. Während viele Schüler_innen aus sozio-ökonomischen Gründen keinen Zugang zum Online-Unterricht haben, gilt dies besonders für „geflüchtete Kinder“: In vielen Gemeinschaftsunterkünften haben sie weder freies Internet noch eigene Zimmer und erfahren kaum Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Schularbeiten. Darüber hinaus hängt es oft vom Engagement der einzelnen Lehrkraft ab, ob unterschiedliche sprachliche Voraussetzungen der Schüler_innen und ihrer Familien berücksichtigt werden, z.B. bei der Vermittlung von Informationen zu schulischen Maßnahmen während COVID-19.

Dass Schüler_innen aus den oben genannten Vorbereitungsklassen nicht als Teil der „allgemeinen Schülerschaft“ verstanden und in Krisenzeiten auch ganz vergessen werden können, zeigt das Beispiel der Berliner „Sommerschule“. Bei dieser sollen Kinder durch ein zusätzliches Förderangebot in den Sommerferien die durch die Schulschließungen verursachten Lernrückstände aufholen. Laut eines Interviews mit einer Berliner Flüchtlingsorganisation musste die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, welche die Sommerschule initiierte, jedoch zunächst an die „geflüchteten Schüler_innen“ aus den so genannten Willkommensklassen erinnert werden, bevor diese als Teilnehmer_innen der Sommerschule berücksichtigt wurden.

Bisher fehlt es an Forschung, um ausgehend von diesem Beispiel auf ein breiteres Phänomen schließen zu können. Allerdings häufen sich die Aussagen von Pädagog_innen, die befürchten, dass viele „geflüchtete Kinder“ aufgrund der beschriebenen Entwicklungen weit länger als geplant in den segregierten Klassen beschult werden.

 

2. Das Erstarken nationaler Grenzen schwächt die globale Zusammenarbeit zu Gunsten schutzsuchender Kinder und Jugendlicher.

Der im Zuge von COVID-19 entstandene „medizinische Nationalismus“ ging mit einer weitreichenden Schließung nationaler Grenzen einher, was die globale Zusammenarbeit zugunsten „geflüchteter Kinder“ weiter schwächt. Dies spiegelt sich unter anderem in der vorübergehenden Aussetzung von Ressetlement- und humanitären Aufnahmeprogrammen wider. Die fehlende internationale Solidarität hat besonders gravierende Folgen für die Kinder in den Lagern auf den griechischen Inseln Chios, Samos und Lesbos. Ihnen wird, neben anderen Rechten, das Recht auf Bildung zumeist verwehrt, während sie auf die Entscheidung zur Verlegung auf das griechische Festland oder die Umsiedlung (Relocation) in einen anderen EU-Mitgliedstaat warten.

Während von Deutschland und anderen EU-Staaten in den letzten Monaten nur ein verschwindend geringer Teil der auf den griechischen Inseln stationierten „Geflüchteten“ aufgenommen wurde, berichten Beobachter_innen der Situation vor Ort über eine verschärfte Selektion von Kindern im Rahmen der Aufnahmeprozessen nach dem Kriterium der „Vulnerabilität“. Dabei würden bestimmte Gruppen gegenüber anderen bevorzugt, wobei komplexe Schnittmengen von sozialen Identitäten bzw. „Vulnerabilitäten“ ignoriert und bestehende Ungleichheiten verschärft würden. Beispielsweise fürchten viele Kinder in den Lagern derzeit, volljährig zu werden und so nicht nur ihren Status als „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ und „besonders vulnerable Gruppe“ zu verlieren, sondern auch ihr Zugangsrecht zum formalen Bildungssystem in Deutschland und anderen Aufnahmestaaten.

In einer solch desolaten Situation sehen sich die „Geflüchteten“ vielfach gezwungen, sich selbst um ihre Bildung zu kümmern, wie dies das Beispiel der 14-jährigen Elahah, die in Moria derzeit etwa 50 Kinder in Englisch unterrichtet, oder der selbstverwalteten Schule „Wave of Hope for the Future“ in Moria zeigt. Allerdings wurde auch hier der Unterricht aufgrund von COVID-19 vorübergehend eingestellt.

Gleichzeitig hat in Deutschland die temporäre Schließung der Visastellen die Familienzusammenführung zum Erliegen gebracht. Auch erweisen sich die Chancen für junge geduldete Asylsuchende, eine Ausbildungsstelle zu finden und darüber eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten (sog. Ausbildungsduldung), derzeit deutlich schlechter als vor COVID-19. „Geflüchtete Kinder“ und Jugendliche, die eine Abschiebung fürchten oder deren Familien ihnen nicht nach Deutschland folgen können, sind zusätzlichen psychischen Belastungen ausgesetzt, die es ihnen stark erschweren, sich auf ihre (Schul-)Bildung zu konzentrieren.

 

3. Im Kontext von COVID-19 verstärken sich rassistische Diskurse gegenüber „Geflüchteten“ und „Migrant_innen“, wodurch weitere Ausschlüsse von „geflüchteten Kindern“ in Schule drohen.

Im Zuge von COVID-19 verschärfen sich migrationsfeindliche Stimmungen und politische Diskurse. Auf der Suche nach „Sündenböcken“ für die Pandemie werden Minderheiten wie rassifizierte Gruppen in ganz Europa zum Teil zur Zielscheibe von rassistischer Hassrede, Gewaltakten und weiteren Formen der Ausgrenzung. Durch die Pandemie können sich Bilder über „den_die Andere_n“  in das soziale und politische Leben ebenso weiter einschreiben wie in das Handeln von in Bildungsinstitutionen tätigen Pädagog_innen.

So berichteten beispielweise interviewte Sonderpädagog_innen, dass sie und ihre Kolleg_innen in den letzten Monaten in der Regel nicht in Schulen gehen und Schüler_innen beobachten konnten, um auf dieser Grundlage Fördergutachten zu schreiben und Schulempfehlungen auszusprechen. Sie mussten ihre Berichte zum Teil allein auf Grundlage der Wahrnehmungen der Klassenlehrer_innen verfassen. Dies kann für die Bildungskarrieren von Schüler_innen mit (zugeschriebener) Flucht- und Migrationsgeschichte negative Folgen haben, da von den Lehrer_innen geteilte implizite Vorurteile ihre Wahrnehmung von bestimmten Schüler_innen beeinträchtigen, sich auf die sonderpädagogischen Gutachten auswirken und so einer „Sortierung nach Herkunft“ im Schulsystem Vorschub leisten können.

Über die sich zunehmend verbreitenden rassistischen Stereotype gegenüber Personen mit (zugeschriebener) Flucht- und Migrationsgeschichte besteht somit die Gefahr, dass sich weitere Einfallstore für eine Diskriminierung u.a. von „geflüchteten Kindern“ in Schule eröffnen. Zudem beeinträchtigen Stereotype und diskriminierende Praktiken die Lernsituation von „geflüchteten Schüler_innen“ ebenso wie ihr Zugehörigkeitsgefühl und ihre Chancen, in Deutschland „anzukommen“. Studien zufolge, die sich mit dem Phänomen des sog. stereotype threat befassen, hat es zudem negative Folgen für die Schulleistungen von Schüler_innen, wenn diese annehmen, dass sie in Schule mit bestimmten Stereotypen belegt werden; die Schüler_innnen sind dann vielfach weniger motiviert und wenden sich eher von der Schule ab.

 

Zivilgesellschaftliche Bildungsinitiativen zeigen Solidarität mit „geflüchteten Kindern“ und Familien

In Zeiten von COVID-19 sind es besonders Wohlfahrtsverbände und zivilgesellschaftliche Bildungsinitiativen in Deutschland, die sich solidarisch mit „geflüchteten Kindern“ und Familien zeigen und ihre Bildungsangebote an die aktuelle Situation anpassen. So zum Beispiel das Berliner Bildungsprojekt „Cabuwazi Beyond Borders“. Neben der Produktion von Videos, in denen Akrobatik- und Jonglierkurse digital vermittelt werden, bereite die Initiative Rucksäcke mit Zirkusmaterialien, Anleitungen und Übungen vor, die in den Unterkünften verteilt wurden. Um mit den Kindern in Kontakt zu bleiben, wurden in den Unterkünften Briefkästen aufgestellt, die es den Kindern ermöglichten, Fragen zu stellen und Feedback zu den Trainingsmaterialien zu geben.

COVID-19 stellt die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Bildungsinitiativen jedoch auch vor zahlreiche neue Herausforderungen. Da sie ihre Aktivitäten vielfach in digitale Räume verlagern mussten, fehlen den Initiativen Teilnahmegebühren, Spenden oder Einnahmen für Veranstaltungen, Workshops und Seminare, um ihre Arbeit zu finanzieren. Nach lauten Protesten wurden soziale Dienste, die im Bereich von Bildung und Flüchtlingshilfe aktiv sind, schließlich unter die Bestimmungen des Ende März von der Bundesregierung verabschiedeten Sozialschutzpakets gestellt. Dennoch fürchten viele Initiativen starke finanzielle Probleme bis hin zur Insolvenz, weil sie nicht als sozialer Dienst anerkannt werden, nicht von staatlichen, sondern privaten Akteuren finanziert werden oder die Anforderungen des Sozialschutzpaketes für eine staatliche finanzielle Unterstützung nicht erfüllen.

 

Diskriminierenden Effekten von COVID-19 im Bildungssystem entgegenwirken

In Zeiten von COVID-19 zeigt sich einmal mehr, dass gleiche Bildungschancen in Deutschland, wie auch in anderen europäischen Ländern, nur eine Illusion sind. Bereits bestehende Diskriminierungsverhältnisse im Bildungssystem haben sich durch die politischen Reaktionen auf die Pandemie verschärft. Die von nationalen und internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen vielfach gestellte Forderung, während der Pandemie niemanden zurückzulassen, sollte mit dem Anspruch verbunden werden, ein inklusives Bildungsumfeld für alle Kinder zu schaffen und zu sichern.

Die verantwortlichen politischen Akteure_innen müssen gewährleiten, dass schutzsuchende Kinder in Deutschland und der EU in einem sicheren und angstfreien Umfeld aufwachsen können, auch um ihnen so eine erfolgreiche Bildungslaufbahn zu ermöglichen. Neben direkten finanziellen Hilfen für Familien unabhängig ihres Aufenthaltsstatus, sollten Regierungen in Deutschland und der EU mehr Verantwortung beim Schutz der Kinder und ihrer Familien vor rassistischer Diskriminierung übernehmen. Bei der Beobachtung und Bekämpfung verschiedener Formen des „Othering“ gilt es insbesondere für Schulen und Bildungsbehörden wachsamer zu sein.

Auch in Zeiten der Pandemie ist es erforderlich, dass die Solidarität mit Kindern und Jugendlichen über nationale Grenzen hinausgeht. Die Tatsache, dass es sich bei COVID-19 um ein globales Phänomen handelt, sollte vielmehr Anlass bieten, diskriminierende Bildungspolitiken und -praktiken ebenso wie die europäische Asyl- und Inklusionspolitik so zu transformieren, dass die Bedürfnisse und Rechte von „geflüchteten Kindern“ nicht nur während der Pandemie, sondern auch danach umfassend berücksichtigt werden.

 

Dieser Blogbeitrag ist auch im Englischen erschienen und Teil der Reihe Folgen von COVID-19 für Flucht und Geflüchtete auf dem FluchtforschungsBlog. Er basiert in Teilen auf dem gemeinsam mit Maissam Nimer verfassten, vom Istanbul Policy Center sowie der Mercator Stiftung veröffentlichten Policy Brief zu „Long-Term Exclusionary Effects of COVID-19 for Refugee Children in the German and Turkish Education Systems: A Comparative Perspective“.

 

* Um den sozialen Konstruktionscharakter der Kategorie „geflüchtete Kinder“ zu betonen, setze ich diesen Begriff hier in Anführungszeichen.

 

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